Definition

Das Legius-Syndrom (OMIM #611431) ist eine genetische Erkrankung, die auf Mutationen im SPRED1-Gen beruht. Klinisch ist es v.a. gekennzeichnet durch multiple Café-au-lait-Flecken ohne das Auftreten anderer Manifestationen einer Neurofibromatose Typ 1 (NF1).

Eckdaten

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Synonym früher Neurofibromatosis type1-like syndrome (NFLS)
Gen SPRED1
Genprodukt SPRED1
Funktion Teil des RAS/MAPK-Signalweges
Erbgang autosomal-dominant
Prävalenz unbekannt, aber etwa 2% der Patienten, die die NF1-Diagnosekriterien erfüllen, haben eine SPRED1-Mutation (Prävalenz der NF1 ist 1:3000)
Genotyp-
Phänotyp-
Korrelation
unbekannt
Penetranz Nahezu alle Patienten weisen Café-au-lait-Flecken und intertriginöses Freckling auf.
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Diagnose

Verdachtsdiagnose

Der Verdacht auf ein Legius Syndrom besteht bei dem Vorliegen folgender Befunde:

  • Café-au-lait-Flecken mit oder ohne intertriginöses Freckling
    UND

  • Fehlen weiterer klinischer Manifestationen einer NF1 (z.B. Lisch-Knötchen, Neurofibrome, Optikusgliom, Keilbeindysplasie, Dysplasie der Röhrenknochen)
    UND

  • Elternteil mit multiplen Café-au-lait-Flecken ohne andere Zeichen einer NF1

Genetische Diagnostik

Die Diagnose „Legius-Syndrom“ wird gesichert durch den Nachweis einer heterozygoten Keimbahnmutation im SPRED1-Gen. Dabei sollte zunächst eine Sequenzanalyse von SPRED1 durchgeführt werden. Falls diese keine Mutation zeigt, kann eine Deletions-/Duplikationsanalyse folgen. Auch der Einsatz von Panel-Untersuchungen, in denen mehrere Gene erfasst werden, kann sinnvoll sein.

Differentialdiagnosen

  • Neurofibromatose Typ 1

  • Noonan-Syndrom

  • Autosomal-dominant vererbte Café-au-lait-Flecken

  • Andere Erkrankungen, die mit Café-au-lait-Flecken einhergehen

Klinische Präsentation

In Bezug auf die dermalen Manifestationen ähnelt das Legius-Syndrom sehr der NF 1. Nahezu alle Patienten weisen multiple Café-au-lait-Flecken auf, bei vielen Betroffenen besteht zusätzlich ein intertriginöses Fleckling der Achsel- und/oder Leistenregion. Weitere klinische Merkmale der NF1 fehlen jedoch beim Legius-Syndrom.

Bei einigen Patienten mit Legius-Syndrom werden psychomotorische Entwicklungsverzögerungen insbesondere im sprachlichen Bereich und als Lernschwäche beschrieben. Auch von ADHS wurde im Rahmen der Erkrankung berichtet. Insgesamt scheinen Patienten mit Legius-Syndrom jedoch kognitiv weniger eingeschränkt zu sein als Patienten mit NF1.

Daneben liegen bei einigen Patienten vaskuläre Veränderungen vor. Diese sind als Hämangiome oder vaskuläre Malformationen beschrieben.

In Einzelfällen wurde im Rahmen eines Legius-Syndroms von Leukämien berichtet. Da SPRED1 Teil des RAS/MAPK-Signalweges ist, lassen Mutationen in diesem Gen ein erhöhtes Risiko für Neoplasien vermuten. Aufgrund der geringen Patientenzahlen konnte die Annahme jedoch bisher nicht verifiziert werden.

Besonderheiten bei der Behandlung

Im Hinblick auf eine Entwicklungsverzögerung können Physio- oder Sprachtherapien durchgeführt werden. Bei Patienten mit ADHS kann eine Verhaltenstherapie oder eine medikamentöse Therapie in Erwägung gezogen werden. Liegt eine Lernschwäche vor, können individualisierte Lernpläne sinnvoll sein.

Empfehlungen zur Früherkennung bei Ihren Patienten

Empfehlungen zur Früherkennung

Es sollten regelmäßig Untersuchungen durchgeführt werden, die Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensänderungen sowie eine Lernschwäche erfassen.

Weiterhin sollten regelmäßig klinische Untersuchungen mit Blutdruckmessung im Hinblick auf eine vaskuläre Anomalie durchgeführt werden.

Das Bewusstsein für ein möglicherweise erhöhtes Risiko für Neoplasien sollte bei den Patienten geschaffen werden. Eine gezielte Krebsfrüherkennung wird nicht empfohlen.

Weitere Informationen

Offene klinische Studien / Register

Im Moment gibt es keine offenen klinischen Studien/Register für Patienten mit dem Legius-Syndrom, die wir Ihnen zur weiteren Information empfehlen.

Selbsthilfegruppen

Leider gibt es bislang keine uns bekannten Selbsthilfegruppen für Patienten mit dem Legius-Syndrom. Sobald uns hier neue Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese ergänzen.